Die letzte Sitzung des Stadtrates im Jahr 2024 hatte es in sich. Eine übervolle Tagesordnung erwartete die Stadträtinnen und Stadträte. Und das, obwohl einer der wichtigsten und umfangreichsten Beschlüsse anstand: Der städtische Haushalt für die Jahre 2025 und 2026.
Viele der insgesamt 20 Tagesordnungspunkte hätten es verdient, hier näher betrachtet zu werden. Aufgrund der großen Bedeutsamkeit des Haushaltsplanes der Stadt gehen wir auf diesen und wichtige Punkte ein, die im direkten Bezug zum Haushalt stehen. Wir haben versucht, die Sachverhalte so einfach wie möglich zu erklären. Dies ist aber leider nicht immer mit wenigen Worten möglich. Trotzdem lohnt sich die Lektüre. Wie immer können Sie die Tagesordnungspunkte, die Sie interessieren, für eine bessere Lesbarkeit nach dem Lesen wieder zuklappen.
Tagesordnungspunkt 5: Beschluss Satzung der Stadt Zwönitz über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit (Entschädigungssatzung)
Um was ging es?
Ohne ehrenamtliches Engagement wäre Kommunalpolitik nicht möglich:
Wahlhelfer, Friedensrichter oder Mitglieder der Baumschutzkommission erhalten dafür eine pauschale Vergütung – aber auch Stadt- und Ortschaftsräte bzw. berufene Bürger in den Ausschüssen.
Die Regelungen zur Vergütung werden in einer Entschädigungssatzung festgehalten. Nun sollten u.a. die Entschädigungssummen für alle diese Personen erhöht werden. Im Finanzausschuss wurde die Erhöhung vorberaten. Man entschied sich dort, dem Vorschlag der Stadt zur Erhöhung der Pauschalen zuzustimmen – bis auf eine Ausnahme: Die Entschädigungen für Stadträte, Ortschaftsräte und sachkundige Bürger, die in Ausschüssen mitarbeiten, sollte nicht erhöht werden. Grund hierfür war die angespannte Haushaltslage. Durch den Verzicht der Erhöhung für diesen Personenkreis könnte die Stadt Zwönitz 5.000 Euro pro Jahr einsparen. Es sollte ein Zeichen sein, dass jede/r spart, auch der Stadtrat.
Unsere Position
Wir tragen die Erhöhung der Pauschalen für Wahlhelfer, Friedensrichter und die Baumschutzkommissionen mit. Auch den Verzicht auf eine Erhöhung der Pauschalen für Stadt-, Ortschaftsräte und berufene Bürger unterstützen wir.
Der Anteil von 5.000 Euro pro Jahr ist ein geringer Betrag in Bezug auf den Gesamthaushalt. Selbstverständlich verzichten wir gerne zugunsten der Allgemeinheit und leisten einen Beitrag zu einem stabileren Haushalt. Wir merkten aber auch an, dass es gerade für die Ortschaftsräte und die Ausschüsse mitunter schwer ist, Ehrenamtliche zu finden. Das Zeichen der Nichterhöhung kann leider auch derart falsch verstanden werden, dass man deren Arbeit geringer schätzen würde. Was aus unserer Sicht natürlich nicht der Fall ist.
Wir stimmten für den Antrag.
Was kam heraus?
Der Stadtrat beschloss die Entschädigungssatzung
Tagesordnungspunkt 10: Beschluss der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) ab 01.01.2025
Um was ging es?
Die Grundsteuerreform 2025 führte zu einer Neubewertung von Grundstücken bzw. der darauf gebauten Gebäude.
Der neu ermittelte Wert ist die Grundlage für die Grundsteuer, die eine Kommune erheben darf.
Es gibt zwei Arten:
Grundsteuer A – betrifft Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
Grundsteuer B – betrifft Grundvermögen, vor allem das Eigentum an Grund und Boden, ggf. einschließlich Gebäude
Bisher wurden die Steuerwerte einheitlich und auf Grundlage von Werten von 1935 ermittelt. Ab 2025 werden die Werte für jedes Objekt einzeln aufgrund der aktuellen Verhältnisse ermittelt. Dies wird dazu führen, dass die Bewertung in Summe höher ausfällt als zuvor. Es kann Objekte geben, für die weniger Steuern anfallen, aber durchaus auch Objekte, für die aufgrund einer höheren Bewertung höhere Steuern gezahlt werden müssen.
Damit die Reform nicht eine verdeckte Steuererhöhung wird, wird jeder Kommune vom Finanzamt ein Wert (Hebesatz) vorgeschlagen. Für Zwönitz war der vorgeschlagene Wert:
Grundsteuer A: kein Vorschlag (bisher: 280%)
Grundsteuer B: 330 bis 365 % (bisher: 380%)
Damit soll es in Summe zur gleichen Höhe des Steuerertrages für Zwönitz kommen. Es wurde Zwönitz also vorgeschlagen, die Hebesätze zu senken. Der Vorschlag des Finanzamtes ist jedoch nicht bindend. Die Stadt Zwönitz entscheidet hier, wie alle Kommunen, eigenständig.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat dem Stadtrat vorgeschlagen, die Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer auf den alten Werten zu lassen, also nicht zu senken.
Unsere Position
Die Beibehaltung der Hebesätze für die Gewerbesteuer unterstützen wir.
Es gibt weiterhin gute Gründe für die Beibehaltung der Hebesätze bei der Grundsteuer. Ein Grund ist zweifellos die angespannte Haushaltslage. Zudem wurde gegen jeden fünften Bescheid der Neubewertung beim Finanzamt Widerspruch eingelegt. Es ist somit noch nicht klar, um wieviel sich die Gesamtsumme der Einkünfte aus der Grundsteuer tatsächlich verringert. Gut zu wissen ist sicherlich, dass der Hebesatz für die Grundsteuer in Zwönitz seit 2003 nicht angehoben wurde und deutlich unter dem sachsenweiten Durchschnitt liegt.
Dagegen spricht aber auch, dass es insgesamt eigentlich nicht zu einer Erhöhung der Grundsteuereinkünfte kommen sollte. Durch das Beibehalten der alten Sätze wirkt die Grundsteuerreform in Zwönitz nun aber doch wie eine Steuererhöhung. Wir gehen als Fraktion davon aus, dass es eine Vielzahl an Härtefällen geben wird, deren Grundstücke ab 2025 deutlich höher bewertet werden. Diese werden dann teils deutlich höhere Grundsteuern zahlen müssen. Dies wird dann durch die Nichtsenkung der Hebesätze noch spürbar verstärkt. Wichtig zudem: Die Grundsteuer darf vollständig von Vermietern auf die Nebenkosten der Miete umgelegt werden. Die Erhöhung betrifft also nicht nur Grundstücksbesitzer, sondern auch zahlreiche Mieter in Zwönitz und den Ortsteilen.
Da es gute Gründe dafür als auch dagegen gab, enthielten wir uns im Ausschuss sowie im Stadtrat.
Die Grundsteuer A, die sich u.a. auf die Landwirtschaft bezieht, wird somit übrigens faktisch auch erhöht. Die AfD-Fraktion hat dies aktiv unterstützt. Interessant, wo die AfD im Jahr 2024 doch so eng an der Seite der Landwirte stand… Hier mal eine Quelle dazu.
Was kam heraus?
Der Stadtrat beschloss den Antrag des Bürgermeisters.
Tagesordnungspunkt 6: Beschluss über die Satzung zur Rechtsstellung und Unterstützung der Fraktionen im Stadtrat der Stadt Zwönitz (Fraktionsentschädigungssatzung)
Um was ging es?
Hinter dem etwas sperrigen Tagesordnungspunkt verbirgt sich Folgendes: Die Sächsische Gemeindeordnung gibt vor, dass ab dem 01.01.2025 auch kleinere Gemeinden und Städte ihre Fraktionen in gewissem Umfang unterstützen müssen. Im Fall von Zwönitz sind das Geld- und Sachleistungen. Dies ist zwingend bis zum 31.12.2024 in einer Satzung festzulegen.
Fraktionen sind Zusammenschlüsse mehrerer Mitglieder des Stadtrates. Man schließt sich u.a. zusammen, um gemeinsame Ziele zu verfolgen. Im Falle des Stadtrates von Zwönitz gibt es folgende Fraktionen: CDU, Freie Wähler, AfD, Die LINKE/SPD, Mit Mut für Zwönitz.
Hierzu erarbeitete die Verwaltung einen Vorschlag. Der Vorschlag wurde im Finanzausschuss vorbesprochen. Der Vorschlag regelt sowohl Sachleistungen (z.B. die kostenlose Nutzung des Poststalles für Fraktionssitzungen) als auch direkte Geldleistungen (z.B. für Arbeitsmittel oder Aufwandsentschädigungen).
Unsere Position
Da es sich um eine rechtliche Vorgabe handelt, haben wir uns aktiv in die Ausgestaltung der Satzung eingebracht – scheinbar als einzige Fraktion.
Bei den Fraktionsgeldern handelt es sich um öffentliche Gelder. Diese sind nur für die Arbeit der Fraktionen im Stadtrat zu nutzen. Ausgeschlossen sind z.B. deren Nutzung für Wahlkampf oder geselliges Beisammensein.
Daher ist deren Verwendung selbstverständlich zu belegen. Dies führt aber zu einem starken bürokratischen Aufwand – sowohl auf Seite der Stadt als auch bei den Fraktionen. Dessen waren sich alle Fraktionen im Finanzausschuss bewusst. Auch eine freiwillige Verzichtsmöglichkeit wurde im Ausschuss besprochen. Aufgrund dessen haben wir die Stadtverwaltung im Nachgang noch einmal ausdrücklich gebeten, eine Möglichkeit für einen mehrstufigen Verzicht der Fraktionsgelder in die Satzung aufzunehmen.
Es ist nun möglich, auf die Fraktionsgelder komplett oder auch teilweise zu verzichten. Das liegt aber in der Verantwortung jeder einzelnen Fraktion.
Jede Stadträtin und jeder Stadtrat bringt sehr viel Zeit für die Arbeit im Stadtrat auf. Darüber hinaus fallen jedoch auch Kosten für Arbeitsmittel, Weiterbildungen, Webseiten, etc. an. Dies kostet alles Geld. Nicht jeder hat einen gut bezahlten Job. Eine ordentliche Arbeit im Stadtrat sollte aber nicht nur Besserverdienenden oder Vermögenden möglich sein.
Die Fraktionsentschädigungssatzung stärkt zudem kleine Fraktionen und die, die unabhängig von etablierten Parteien arbeiten. So können z.B. Rechtsberatungen oder -auskünfte oder Fachmeinungen zu wichtigen Themen eingeholt werden. Dies ermöglicht es den Fraktionen, ihren Aufgaben und Pflichten besser nachzukommen.
Die Vorlage der Stadtverwaltung war aus unserer Sicht ein fairer Vorschlag, der jeder Fraktion erlaubt, für sich selbst über deren Inanspruchnahme zu entscheiden. Daher stimmten wir dem Antrag zu.
Was kam heraus?
Der Stadtrat beschloss den Antrag des Bürgermeisters.
Tagesordnungspunkt 11: Haushaltssatzung – Anlage 3 Antrag CDU-Fraktion
Um was ging es?
Im städtischen Haushalt muss gespart werden. Aufgrund sinkender Einnahmen in den Jahren 2025 und 2026 wurden Maßnahmen von der Stadtverwaltung vorgelegt, wie man Einnahmen steigern und Ausgaben verringern könnte. Die Liste dieser Maßnahmen findet sich in Anlage 2 des Tagesordnungspunktes.
Über die Beteiligung von Sportvereinen an den Nebenkosten bei der Nutzung städtischer Turnhallen sollen bspw. 10.000 Euro pro Jahr zusätzlich eingenommen werden. Diese Maßnahme hat eine Vorgeschichte. Bereits am 13.12.2022 gab es eine Beschlussvorlage der Stadtverwaltung zur Beteiligung der Sportvereine an den Nebenkosten. Diese wurde damals in den Finanzausschuss verwiesen und seitdem nicht mehr im Stadtrat diskutiert. Es wurde damals aber beschlossen, dass die Nebenkosten für Vereinsräume, die ausschließlich von einem oder mehreren Vereinen genutzt werden, von den Vereinen selbst zu tragen sind. Diesen Beschluss finden Sie hier. Die Zwönitzer Sporthallen fallen nicht darunter, da diese z.B. auch von Schulen genutzt werden.
Zunächst lag nun der Einladung ein Antrag der CDU-Fraktion vor, der die 10.000 Euro für die Vereine aus anderen Quellen finanzieren wollte (Quelle Anlage 3 zur Tagesordnung):

Die Punkte 2 und 4 des Antrags waren gesetzeswidrig. Sie verstoßen gegen die Sächsische Gemeindeordnung, die eben gerade die Bereitstellung dieser Punkte ab 01.01.2025 fordert. Genau aus diesem Grund wurde ja die Fraktionsentschädigungssatzung beschlossen.
Mit Punkt 5 wollte die CDU-Fraktion die Gelder der Jugendbeteiligung in der Initaitive „JugendMitWirkung“ in Zwönitz um 2.500 Euro kürzen. Dies geschah, ohne vorab mit den haupt- und ehrenamtlichen Menschen der Initiative zu sprechen, die sich für die Jugendbeteiligung einsetzen und diese in der Vergangenheit mit Leben gefüllt haben. Hierzu hatten wir uns mit der Initiative ausgetauscht und haben vorab eine Erklärung verfasst, mit dem Kernpunkt: Die Initiative JugendMitWirkung und Vereine des Sports, der Kultur oder der Feuerwehr unterstützen auf verschiedenen Wegen das Aufwachsen junger Menschen in Zwönitz und sollten darin gestärkt werden, immer zusammen, niemals gegeneinander. Hier gibt es die ganze Erklärung.
Wir waren sehr überrascht, dass dann zur Stadtratssitzung ein neuer dreiseitiger Antrag auf dem Platz lediglich der Fraktionsvorsitzenden lag. Der erste Antrag wurde geändert und statt nur durch CDU nun gemeinsam durch CDU, Freie Wähler und – Überraschung – AfD eingebracht. Es wurde der folgende Vorschlag für eine geänderte Gegenfinanzierung der 10.000 Euro gemacht:
- „Keine Entschädigungen für die Fraktionen der Stadt Zwönitz. Es können 4650 Euro eingespart werden (Seite 37 Haushaltsentwurf 20241011)
- Durch Ausschöpfen der Zuschussgewährung für Vereine, Gruppen und Initiativen der Stadt Zwönitz – 2025 bis zu den maximal 15.000 Euro sind weitere ca. 800 Euro verfügbar
- Zusätzlich wurden im Haushaltsentwurf 2025 der Stadt Zwönitz inflationsbedingte Anpassungen für die Aufwandsentschädigungen der Stadträte vorgesehen, die in der vorberatenden Finanz- und Verwaltungsausschusssitzung entsprechend fraktionsübergreifend als nicht notwendig eingestuft wurden. Die daraus resultierenden Einsparungen von ca. 5.000 Euro sind aus unserer Sicht auch diesem Themenbereich zuzuordnen.“
Mit unserer Fraktion und der Fraktion von Die LINKE/SPD wurde vorab NICHT gesprochen. Warum ist das so wichtig? Nun, zur Finanzierung des Vorschlages sollen nun auch diese beiden Fraktionen auf die Fraktionsentschädigung aus Punkt 1 verzichten. Die CDU stellt also einen Antrag gemeinsam mit der AfD. Im Antrag wird zur Finanzierung in das Selbstbestimmungsrecht anderer Fraktionen eingegriffen, ohne vorab darüber mit diesen überhaupt gesprochen zu haben! Diese Vorgehensweise ist nicht akzeptabel!
Die Fraktionsgelder sind ggf. wichtig, um Fraktionsarbeit zu ermöglichen oder zu verbessern. In unserer Position zur Entschädigungssatzung haben wir festgehalten, warum dies unserer Meinung nach so wichtig ist.
Unsere Position
Wir schätzen die Arbeit ALLER Zwönitzer Vereine sehr. Zwönitz ist gerade aufgrund seiner Vielfalt an Vereinen und deren großem Engagement ein Vorbild für andere Kommunen im Erzgebirgskreis. Die zahlreichen Feste in der Stadt und den Ortsteilen wären ohne unsere Vereine nicht denkbar. Auch wir sehen die Vereine als den Kitt unserer Gesellschaft – aber eben ALLE Vereine, nicht nur bestimmte. Der jetzige Antrag der CDU, AfD und Freien Wähler begünstigt jedoch nur einen Teil der Vereine in Zwönitz, nämlich jene Vereine, die städtische Turnhallen nutzen. Es sind eben nicht alle Zwönitzer Vereine, die von der vorgesehenen Beteiligung an den Nebenkosten betroffen sind.
Es gibt zahlreiche Vereine in Zwönitz und den Ortsteilen, die die Mieten und Nebenkosten für die Durchführung ihrer Vereinsaktivitäten komplett oder zu einem Großteil selbst stemmen. Diese Vereine waren direkt von den Preissteigerungen bei den Nebenkosten betroffen.
Es gehört auch zur Wahrheit, dass in anderen Kommunen stattliche Kosten pro Nutzungsstunden in Sporthallen anfallen. Die Vereine dort zahlen über die Nutzung sowohl Miete als auch Nebenkosten. Zwönitz ist hier bisher einen Sonderweg gegangen, der eben diesen Vereinen zu Gute kam. Und das mehr als 30 Jahre lang. Das war gut so. In Zeiten knapper Kassen sollte man dies aber im Sinne der Allgemeinheit überdenken.
Allein in dieser Dezembersitzung im Stadtrat wurden zahlreiche Erhöhungen bzw. Einsparungen beschlossen:
- Höhere Grundsteuer durch Nichtsenkung der Hebesätze (TOP 10)
- Höhere Gebühren für Bibliotheksnutzerinnen und -nutzer (TOP 4),
- Verzicht der Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Stadt-, Ortschaftsräte und berufene sachkundige Bürger (TOP 6)
- 25%ige Erhöhung der Nutzungsentgelte in der Schwimmhalle für z.B. nichtortsansässige Schulen/Vereine/Feuerwehren (TOP 7)
- Höhere Grundsteuer durch Nichtsenkung der Hebesätze (TOP 10)
Weitere Einschnitte werden sehr wahrscheinlich folgen.
In diesem Rahmen wäre es nicht richtig, einen Teil der Vereine weiterhin ohne Beteiligung zu lassen. Das hat nichts mit einer Geringschätzung dieser Sportvereine zu tun, sondern lediglich mit Gleichbehandlung.
Unabhängig davon sehen auch wir es als kritisch an, bereits ab 2025 die Sportvereine ohne ausreichende Vorbereitungszeit zu belasten. Aus diesem Grund werden wir hierzu einen eigenen Antrag stellen.
Was kam heraus?
Der Antrag wurde aufgrund einer fehlenden Kostendeckung vorerst vertagt.
Tagesordnungspunkt 11: Beschluss der Haushaltssatzung 2025/2026
Um was ging es?
Haushalt kurz erklärt:
Der Finanzhaushalt ist die Grundlage der Arbeit der Stadtverwaltung und vieler Menschen in Zwönitz. Hier werden die Einkünfte den Ausgaben der Stadt gegenübergestellt. Einnahmen sind, vereinfacht gesagt, z.B. die Einkünfte aus der Grundsteuer, Gewerbesteuer oder Gelder vom Land Sachsen. Ausgaben sind z.B. Personalausgaben, Mieten oder Betriebskosten, z.B. vom Bauhof. Ganz wichtige Ausgaben sind natürlich auch Investitionen, um Zwönitz modern zu halten, z.B. bei Straßenbau oder Kindergärten und Schulen.
Da man jetzt noch nicht genau sagen kann, wieviel die Stadt einnehmen oder ausgeben wird, redet man von einem Plan.
In Zwönitz gilt einen Haushaltsplan für zwei Jahre, es ist also ein so genannter Doppelhaushalt.
Der Haushalt wurde nun für die Jahre 2025 und 2026 erstellt.
Die Erstellung des Haushaltes ist ein langer Prozess, der das gesamte Rathaus einbindet. Schon seit Januar 2024 (und teils davor) haben alle Verantwortlichen aus dem Rathaus für die kommenden zwei Jahre geplant, was in dieser Zeit zu tun ist, was man umzusetzen wünscht, welche Kosten dafür anfallen, was an Einnahmen möglich ist, wo Fördergelder herkommen können und vieles mehr. All das arbeiten sie der Kämmerin Frau Ullmann zu. Sie macht daraus einen ersten Entwurf. Dann wird geschaut, ob all das bezahlbar ist. Ggf. müssen Posten gestrichen oder gekürzt werden.
Am 30. September wurden dann erste Eckpunkte des Haushaltsplanes im Finanzausschuss besprochen. Im Oktober lag der Haushaltsplan allen Stadträten vor. Auch die Öffentlichkeit konnte sich den Haushalt 2025/2026 im Rathaus ansehen. Der Haushalt ist also das Ergebnis einer langen, gewissenhaften Arbeit sehr vieler, unterschiedlicher Menschen.
Unsere Position
Der Finanzhaushalt ist ein sehr komplexes und vor allem umfangreiches Dokument. Für Laien ist er nicht ohne weiteres zu verstehen. Als neugewählte Fraktion konnten wir uns erst ab September in die Haushaltsarbeit einbringen. Daher bestand unsere Hauptaufgabe zunächst darin, den Haushalt zu verstehen.
Mitglieder unserer Wählervereinigung haben dazu auf eigene Kosten eine Schulung über drei Tage besucht. Anschließend haben wir uns sehr sehr viel Zeit genommen, den Haushalt zu lesen und nachzuvollziehen. Wir haben bei den Verantwortlichen der Stadtverwaltung zu bestimmten Vorhaben und Punkten nachgefragt. Wir haben uns bestimmte Inhalte und Zusammenhänge auch von Frau Ullmann erklären lassen.
Hierfür möchten wir uns ausdrücklich bei allen Rathausmitarbeiterinnen und -mitarbeitern für ihre Geduld und freundliche Auskunft bedanken.
Ein Haushalt ist aber mehr als nur Zahlen und Rechenoperationen. Er beinhaltet zahlengewordene Ideen für die nahe Zukunft. Und hier hätten wir uns andere Akzente gewünscht: Uns fehlen deutlichere Signale für Investitionen in die Jugend, Digitalisierung und Klimaschutz.
Das „Bürgerbudget“ von 10.000 Euro pro Jahr für Ideen der Bürger gibt es mit dem Haushalt 2025/2026 nicht mehr, es entfällt. Eine Zustimmung zum Haushalt wäre also auch eine indirekte Zustimmung zur Einstellung des Bürgerbudgets.
Die Sauna, ein aus unserer Sicht wichtiges Bürgeranliegen, wurde in den letzten Jahren mehrfach geplant. Das Projekt wurde auch ausführlich im Zwönitzer Anzeiger vorgestellt. Aufgrund massiver Kostenerhöhungen soll es nun nicht weiterverfolgt werden. Das ist durchaus nachvollziehbar und wir verstehen die Gründe dafür. Die dabei entstandenen Planungskosten sind aber verloren. Das Einstampfen des Saunaprojekts jedoch wird einfach still und leise mit dem Haushalt beschlossen. Es gibt keinen Beschluss des Stadtrates, dass dieses Projekt aus Kostengründen oder anderen Gründen nicht weiterverfolgt wird. Der Bürgermeister ist hier der Meinung, dass es reicht, wenn wenige Stadträte in einem nicht öffentlichen Ausschuss über die Beendigung eines Millionenprojektes entscheiden. Wir sehen das nicht so. Eine Zustimmung zum Haushalt wäre also auch eine indirekte Zustimmung zum klammheimlichen Einstampfen der Sauna. Das ist aus unserer Sicht nicht richtig.
Aus diesen Gründen konnten wir dem Haushalt diesmal nicht zustimmen.
Wir möchten ausdrücklich noch einmal betonen, dass inhaltliche Kritik am Haushalt keine Kritik an der Qualität der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung ist. Wir empfanden die Arbeit am Haushalt als eine sehr gute Zusammenarbeit.
Was kam heraus?
Der Stadtrat beschloss die Haushaltssatzung 2025 / 2026.