Gremienzusammensetzungen ändern (neue Stadträtin der AfD), Jahresabschlüsse bestätigen, Aufsichtsrat entlasten, mehrere Satzungsänderungen verabschieden, Stadtwappen für Benutzung freigeben, Zusammenarbeit mit einer Nachbarkommune beschließen, Grundzüge einer Straßensanierung bestätigen, Spenden annehmen …
Was wie die Tätigkeitsbeschreibung für Mitglieder des Stadtrats in einer gesamten Amtsperiode klingt, war nur ein Teil der Themen der Stadtratssitzung am 30.09.2025. Auf die folgenden drei Themen gehen wir in dieser Nachbetrachtung ein:
- die Vorstellung der Städtischen Wohnungsgesellschaft Zwönitz (SWZ) durch deren Geschäftsführer
- den städtebaulichen Vertrag für den Bebauungsplan „Niederer Halsbach“ und
- unseren Antrag zur Prüfung der Öffnungszeiten des Hallenbades
Tagesordnungspunkte zur Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Zwönitz
Um was ging es?
Bereits im August 2024 hatten wir einen Fragenkatalog zur Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Zwönitz (SWG-Z) erstellt und eine Vorstellung der Gesellschaft für die damals neuen Stadtratsmitglieder angeregt. Bisher hatte es aufgrund sehr voller Tagesordnungen dafür leider keine Möglichkeit gegeben. Da dieses Mal sowohl der Jahresabschluss 2024 als auch der Wirtschaftsplan 2026 auf der Tagesordnung standen, nutzte der Geschäftsführer der SWG-Z, Herr Jens Killian, diese Gelegenheit, um die Gesellschaft vorzustellen und unsere Fragen zu beantworten.
Unsere Position
Herr Killian beantwortete die von uns eingebrachten Fragen zur zukünftigen Ausrichtung der SWG-Z hinsichtlich Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Wohnqualität. Dabei wurde deutlich, dass die Gesellschaft auf bewährte Grundsätze wirtschaftlicher Sparsamkeit setzt und energetische Maßnahmen vor allem unter diesem Aspekt betrachtet. Eine umfassende Strategie zur Vorbereitung auf die von der EU vorgegebenen Klimaziele – etwa Klimaneutralität des Gebäudebestands bis 2050 – befindet sich derzeit noch nicht in Umsetzung. Photovoltaik auf den Dächern sei laut Geschäftsführer derzeit aus statischen Gründen nicht möglich, Solar an den Balkonen sei geprüft, aber wegen der notwendigen Nachrüstung des Blitzschutzes als zu teuer verworfen worden. Wir sehen hier langfristig dennoch Handlungsbedarf, um energetische Einsparpotenziale systematisch zu prüfen und die Gebäude auf zukünftige Anforderungen vorzubereiten.
Insgesamt nehmen wir wahr, dass die SWG-Z derzeit gut aufgestellt ist und damit viel besser als andere vergleichbare städtische Wohnungsgesellschaften. Wir danken den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SWG-Z für ihre Arbeit in den vergangenen Jahren. Der Jahresabschluss 2024 fiel mit über 600.000 Euro deutlich höher aus als erwartet. Aufgrund teurer Sanierungen der Leitungsstränge in den kommenden Jahren werden die Gewinne jedoch laut Plan deutlich geringer ausfallen. Die nächsten Jahre werden somit entscheidend für die weitere finanzielle Entwicklung der Gesellschaft werden.
Was kam heraus?
Der Jahresabschluss und der Wirtschaftsplan wurden einstimmig beschlossen, ebenfalls die Entlastung des Aufsichtsrates für 2024.
Tagesordnungspunkt 11: Beratung und Beschluss über den verhandelten Entwurf des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan „Niederer Halsbach“
Um was ging es?
Es gibt zahlreiche Anfragen für die Planung von Windenergieanlagen (WEA) rund um Zwönitz. Die Windpark Dreilagenstein GmbH & Co. KG, welche zunächst 9 WEAs in Zwönitz plante, reduzierte die Anzahl aufgrund einer Veränderungssperre und des Beschlusses zur Erstellung eines Bebauungsplanes auf nur noch drei Anlagen. Diese sollen westlich der Umgehungsstraße und damit so weit wie möglich von Wohnbebauungen errichtet werden.
Hierzu haben wir bereits mehrfach berichtet, u.a. zu den Sitzungen von Mai und Juni 2025.
Die Stadt nutzt mit dem Bebauungsplan ihr letztes verbliebenes Gestaltungsmittel und verhandelte mit dem Unternehmen einen städtebaulichen Vertrag, der u.a. festgelegt, dass das Unternehmen die Erstellung dieses Bebauungsplanes bezahlt. Dieser kostet rund 200.000 € und ist in der Juni-Sitzung bereits beauftragt worden. Ein übliches Verfahren, da das Unternehmen durch den Bebauungsplan Baurecht erhält. Weitere Themen wie der Umgang mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, der spätere Rückbau der Anlagen, Haftungsansprüche oder der Ausschluss von Regressansprüchen gegen die Stadt werden ebenfalls geregelt. Der Vertrag wurde durch den Anwalt Herrn Dr. Vetter erstellt, der die Stadt zum Thema Windkraft berät. Der Vorteil des Vertrages für die Windpark Dreilagenstein GmbH &Co. KG liegt darin, dass sie einen Zeitplan für die Planung und Genehmigung erhält. Der Vorteil für die Stadt sind Mitspracherechte bei dem Standort der Anlagen und der Gestaltung des Vorhabens.
Auch wenn Sachsen das angestrebte Ziel von zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie auf 1,3 Prozent reduziert hat, hinkt der Freistaat beim Ausbau immer noch weit hinterher. Alle Landkreise sollen am Ausbau beteiligt werden. Dabei sollen bereits bestehende oder genehmigte Anlagen bzw. ausgewiesene Gebiete für WEA wie in Zwönitz mit angerechnet werden. Die Stadt hofft, dass dadurch keine weiteren Gebiete für WEA ausgewiesen werden. Gebiete, in denen Höhenbeschränkungen für Windenergieanlagen gelten, werden jedoch nicht angerechnet.
Die AfD-Fraktion wollte die Entscheidung über den Vertrag vertagen, weil sie in der nächsten Sitzung eine Höhenbeschränkung in den zukünftigen Bebauungsplan aufnehmen lassen möchte. Eine Höhenbeschränkung würde jedoch dazu führen, dass die dann ggf. gebauten Windräder nicht angerechnet werden. Zwönitz könnte dann trotzdem weitere Windräder ohne Höhenbeschränkung bekommen. Ziel der Stadtverwaltung ist es, durch die Zulassung der drei Windräder weitere Anlagen im Zwönitzer Stadtgebiet zu verhindern. Hierzu soll bei den Planern des Raumordnungsplanes Wind (ROPW) nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages vorgesprochen werden, um zu erreichen, dass keine weiteren Gebiete in Zwönitz ausgewiesen werden.
Unsere Position
Unsere Position wurde von unserer Fraktionsvorsitzenden Heike Oelschlägel vorgebracht.
Der städtebauliche Vertrag finanziert den Bebauungsplan, ohne den städtischen Haushalt zu belasten. Der Bebauungsplan ermöglicht es uns als Stadt, auf die Planung der Windräder Einfluss zu nehmen. Gäbe es ihn nicht, so könnte jedes Unternehmen Planungen für weitere Windräder auf dem Gebiet nahe der S258 einreichen – ohne dass die Stadt Mitspracherecht hätte. Der städtebauliche Vertrag beschneidet in keinerlei Hinsicht die Rechte des Stadtrates. Wird ein Beschluss gefasst, der für das Privatunternehmen die Wirtschaftlichkeit gefährdet, so kann das Unternehmen aus der weiteren Finanzierung des Bebauungsplanes aussteigen. Es entstehen aber keine Regressansprüche an die Stadt.
Auch eine Vertagung des Beschlusses über den Vertrag würde an diesem Sachverhalt nichts ändern. Sollte der Stadtrat tatsächlich eine Höhenbeschränkung beschließen, so wäre der städtebauliche Vertrag hinfällig. Aber auch dann gäbe es keinen Regressanspruch gegen die Stadt. Die Konsequenz wäre vielmehr, dass die Stadt den bereits beauftragten und über 200.000 Euro teuren Bebauungsplan selbst finanzieren müsste. Würde kein Bebauungsplan erstellt werden, könnte die Windpark Dreilagenstein GmbH gegen die Veränderungssperre klagen und es könnten wieder beidseits der S258 Windanlagen entstehen. Somit ist der städtebauliche Vertrag aus wirtschaftlicher und stadtpolitischer Sicht unter den gegebenen Umständen absolut sinnvoll. Aus diesen Gründen stimmten wir gegen die Vertagung und für den Städtebaulichen Vertrag.
Was kam heraus?
Die Vertagung wurde vom Stadtrat abgelehnt. Dem städtebaulichen Vertrag wurde mehrheitlich zugestimmt. Somit kann dieser geschlossen werden.
Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Fraktion „Mit Mut für Zwönitz“ zur Prüfung der Öffnungszeiten der Zwönitzer Schwimmhalle hinsichtlich einer nutzerfreundlicheren Gestaltung
Um was ging es?
In der Sitzung vom 13. Mai 2025 wurden höhere Eintrittspreise für das Hallenbad und die Freibäder beschlossen. Wir merkten schon damals an: Wenn die Eintrittspreise im Vergleich mit umliegenden Bädern angepasst wurden, sollte auch ein Blick auf deren Öffnungszeiten gelegt werden. In unserer damaligen Nachbetrachtung versprachen wir, am Thema „Öffnungszeiten“ dranzubleiben. Dies haben wir getan.
Unsere Position
Wir erstellten eine ausführliche Auswertung der Öffnungszeiten unseres Hallenbades sowie benachbarter Schwimmbäder. Diese ist die Grundlage für unseren Antrag.
Die Stadtverwaltung wird damit beauftragt zu prüfen, wie die Öffnungszeiten des Zwönitzer Hallenbades für den öffentlichen Publikumsverkehr nutzerfreundlicher gestaltet werden können, insbesondere mit dem Ziel, die Besucherzahlen zu erhöhen und zusätzliche Einnahmen zu generieren.
Folgende Maßnahmen sind in die Prüfung einzubeziehen:
1) Ausweitung der Öffnungszeiten im ersten Quartal eines Jahres, da hier die höchsten Besucherzahlen verzeichnet werden
2) Einführung von Früh- und Spätschwimmangeboten – also Öffnungszeiten vor 8 Uhr und nach 19 Uhr – um die Bedürfnisse berufstätiger Personen besser zu berücksichtigen. 3) Prüfung der Nutzung bzw. Erweiterung von Arbeitszeitkonten für das Aufsichtspersonal, um eine flexible Anpassung an saisonale Nachfrageentwicklungen zu ermöglichen.
Was kam heraus?
Der Stadtrat stimmte unserem Antrag mehrheitlich zu. Die Stadtverwaltung wird dies nun prüfen und dem Stadtrat die Ergebnisse vorstellen.

