In der letzten Nachbetrachtung im Jahr 2025 konzentrieren wir uns auf die Aufstellung eines Bebauungsplans in Kühnhaide, den aktuellen Stand zur Fuchsbrunnenbrücke und der Umstrukturierung des Vereinsbudgets.
Tagesordnungspunkt 4: Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohngebiet An der Dittersdorfer Straße“, Kühnhaide sowie der entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplans
Um was ging es?
In Kühnhaide soll auf der grünen Wiese und damit im Außenbereich ein neues Wohnbaugebiet entstehen. Eine Privatperson will dafür ein Baugebiet entlang der bestehenden Häuser an der Dittersdorfer Straße entwickeln lassen. Bisher wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt.
Das Projekt wurde in den Sommerferien im Ortschaftsrat Kühnhaide von einer Mehrheit der drei anwesenden Ortschaftsräte befürwortet, daher lag der Beschuss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Änderung der Flächennutzung dem Stadtrat zur Befürwortung vor. Die Kosten für die Entwicklung und Vermarktung des Geländes würde allein die Eigentümerin übernehmen. Anwesende Anwohner und Anwohnerinnen argumentierten nachvollziehbar gegen die Empfehlung des Ortschaftsrates und das neue Baugebiet.
Unsere Position
Wir haben im Vorfeld die konkreten Bedarfe für ein neues Wohngebiet bei der Stadtverwaltung erfragt und dazu keine konkrete Antwort erhalten. Im aktuellen Stadtentwicklungskonzept fehlen die Themen zu städtebaulicher Entwicklung und Wohnen bislang noch – diese müssten auch eine Bedarfsanalyse beinhalten.
Es gibt also keine belastbaren Bedarfszahlen und kein städtebauliches Konzept. Daher lehnen wir neue Flächenversiegelungen für Wohnbebauung im Außenbereich ab, weil
- Unsere Bevölkerung wird bis 2040 um mind. 13,8 % sinken und damit auch der Bedarf an Wohnraum. Das Baugesetz verlangt eine Bauleitplanung, die „die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt“ (siehe Baugesetzbuch § 1 Abs. 5)
- Innen- vor Außenentwicklung: Wir müssen zunächst offensichtlichen und verdeckten Leerstand in Zwönitz als Aufgabe begreifen, bevor neue Flächen versiegelt werden. Leseempfehlung: Leibnitz-Institut für ökol. Raumentwicklung: Revitalisieren statt neu bauen! Regional denken und Wohnraum nachhaltig schaffen
- Die Fläche wird dringend zur Versickerung bei Starkregen- und Schmelzwasserereignissen benötigt. Eine zusätzliche Versiegelung erhöht die Gefahr von Überschwemmungen, die es bei den anliegenden Grundstücken bereits gegeben hat.
Was kam heraus?
Die Entscheidung wurde vertagt. Die Eigentümerin wird aufgefordert, zunächst Lösungen im Umgang mit dem Oberflächenwasser bei Starkregen und Schmelzwasser zu erarbeiten, bevor abschließend über die Aufstellung eines Bebauungsplans im Stadtrat entschieden wird. Für uns ist unklar, wer diese Ausführungen neutral prüfen wird.
Tagesordnungspunkt 8: Änderung der Zweckvereinbarung mit den Städten Lauter-Bernsbach und Lößnitz zum Vorhaben Fuchsbrunnbrücke
Um was ging es?
Die marode Fuchsbrunnbrücke in Kühnhaide könnte eine tolle Radverbindung nach Lößnitz und Grünhain sein. Bisher muss diese auf unebenen Waldpfaden umfahren werden. Die Sanierung war zu teuer, nun ist eine neue Radbrücke daneben geplant, für die Ende Oktober der Bewilligungsbescheid in Höhe von 90% der 2.119.000 € Kosten erging.
Daher musste auch die Zweckvereinbarung mit den benachbarten Kommunen aktualisiert werden, um die Kostenbeteiligung bei Bau und Unterhaltung zu regeln. Lößnitz sah in dem Neubau nicht mehr die ursprüngliche Zielstellung und forderte daher eine Deckelung seines Eigenanteils beim Neubau der Brücke sowie bei der Werterhaltung, Lauter-Bernbach schloss sich dem an. Das Risiko von Kostensteigerungen trägt somit allein die Stadt Zwönitz.
Unsere Position
Unsere Nachfrage nach diesem Kostenrisiko und die Ausführungen des Bürgermeisters machten allen Stadträten mögliche Auswirkungen noch einmal deutlich. Dabei habe auch die Verwaltung „nicht das allerbeste Bauchgefühl“. Lauter-Bernsbach hat dieser Zweckvereinbarung schon zugestimmt, aus Lößnitz steht die Entscheidung noch aus. Daher galt es, bisher entstandene Planungs- und Verkehrssicherungskosten der alten Brücke mit den Kosten der neuen Radbrücke abzuwägen.
Was kam heraus?
Der Stadtrat stimmte der ergänzenden Vereinbarung mehrheitlich zu. Vor der Beschlussfassung aber erläuterte der Bürgermeister, was für ihn eine Abstimmung mit Ja, Nein oder Enthaltung bedeutet. Dies ist für uns eine unangebrachte Beeinflussung der Stadtratsmitglieder. Die Gemeindeordnung besagt dazu: „Die Gemeinderäte üben ihr Mandat nach dem Gesetz und ihrer freien, dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung aus.“ Dies machen unsere Stadträtinnen in vorbildlicher Weise, eine Handlungsanleitung des Bürgermeisters brauchen sie dafür nicht.
Weiterer Tiefpunkt: Wenn der Bürgermeister das Stadtratsmitglied der Freien Sachsen scherzhaft(?) bittet, seine Kollegen in Lößnitz von dieser Vereinbarung zu überzeugen. Statt empathisch auf Rechtsextreme einzugehen, sollte der Bürgermeister endlich versuchen, Mehrheiten mit Parteien und Wählervereinigungen zu finden, die Deutschland als demokratischen Rechtsstaat akzeptieren.
Tagesordnungspunkt 9: Zuschussgewährung an kulturelle und sportliche Vereine, Gruppen und Initiativen der Stadt Zwönitz
Um was ging es?
Seit 1993 gibt es eine Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen an kulturelle und sportliche Vereine, Gruppen und Initiativen der Stadt Zwönitz.
Umgesetzt wurde dies im Vereinsbudget, das zuletzt jährlich 15.000 € umfasste, und um das sich Vereine bewerben konnten. Der Kulturausschuss empfahl bisher auf der Basis weniger Kriterien, wer profitieren sollte. Der Bürgermeister entschied zum Schluss.
Nun wollte die Verwaltung diese Richtlinie, nach einer Vorberatung im Ausschuss am 17.11., mit Wirkung zum 1.1.26 außer Kraft setzen und das Vereinsbudget auf Ortschaften und Kern-Zwönitz verteilen, weil:
- Dieses Jahr 49.000 € bei 15.000 € Budget beantragt worden wären und
- Die Ortschaftsbudgets seit 2024 auch einen Bereich für Vereine, aber zugleich auch Veranstaltungen, Heimatpflege und Brauchtum umfassten. Die Verwaltung rechnete nicht damit, dass sich Vereine aus den Ortschaften auch um das Vereinsbudget bewerben würden.
Das Vereinsbudget soll nach Einwohnerzahl auf die Ortschaften und Kern-Zwönitz mit Niederzwönitz aufgeteilt werden. Entscheiden sollen dann die Ortschaftsräte und der Kulturausschuss und müssen dazu „eigne (sic!) Regeln zur Bewirtschaftung ihres Budgets festlegen“.
Unsere Position
Wir haben einen Änderungsantrag dazu formuliert, der den Bürgermeister scheinbar sehr beschäftigt hat, weil er unseren Antrag gleich selbst vorstellte und diffamierte, ohne uns zunächst das Wort zu erteilen, wie es eigentlich üblich ist.
Wir zeigten im Antrag auf:
1) dass hinter den 49.000 € Bedarf eigentlich nur 19.000 € stehen, bei 15.000 € Budget also nur ein geringer Mehrbedarf besteht. Die Beschlussvorlage war dahingehend fehlerhaft.
2) dass eine Reform der 32 Jahre alten Richtlinie dringend notwendig ist, aber nicht in der Form, dass es erstmal gar keine Entscheidungsgrundlage mehr gibt und das von heute auf morgen.
3) dass es ein faires und transparentes Verfahren für die Verteilung von Steuergeldern braucht.
4) dass ein Austausch mit Ortschaften als Verteiler und Vereinen als Empfänger nötig ist. Es müssen z.B. Fragen geklärt werden, u.a.
- wie soll der Verteilungsschlüssel sein (denkbar auch Anzahl der Vereine, Kinder- und Jugendanteil),
- wer sind Antragsberechtigte (Vereinssitz oder Wirkungskreis),
- nach welchen Kriterien wird das Budget vergeben.
Was kam heraus?
Leider nur die Erkenntnis, dass Bürgerbeteiligung in Zwönitz weiterhin nicht gewünscht wird und Regeln, wenn es gerade passt, als Bürokratie und Bevormundung abgetan werden.
Die Mehrheit des Stadtrates lehnte unseren Antrag und den einiger Dorfchemnitzer ab, andere Verteilungskriterien festzulegen.
Entscheidend für die Beantragung von städtischen Fördergeldern soll zukünftig der „überwiegende Wirkungskreis“ eines Vereins sein, auch hier brachte unser Antrag die Verwaltung nochmal zum Nachdenken.
Leider stehen diese Bestimmungen nicht im Beschlusstext, sodass wir die Umsetzung dessen beobachten und ggf. Änderungen fordern werden. Faktisch gibt es damit ab 01.01.2026 keine gemeinsamen Kriterien mehr.

