Nach der Sommerpause wurde eine wichtige Entscheidung getroffen, die alle Sportvereine auf oder in öffentlichen Sportstätten betrifft. Zudem ging es darum, wirklich Flagge zu zeigen.
Tagesordnungspunkt 9: anteilige Beteiligung der Vereine an den Betriebskosten der städtischen Turnhallen
Um was ging es?
Seit 2022 ist die anteilige Beteiligung von Vereinen an den Betriebskosten städtischer Sportstätten bereits Thema im Stadtrat und seinen Ausschüssen.
2025 konnte die Beteiligung der Vereine unter anderem durch einen gemeinsamen Verzicht der Stadträte auf Gelder umgangen werden. Wir hatten damals ebenfalls einen Antrag eingebracht (siehe hier).
2025 wurde die Stadtverwaltung aber auch beauftragt, die Beteiligung der Vereine vorzubereiten und diesen eine angemessene Zeit zur Umsetzung zu ermöglichen.
Nun lag der Vorschlag der Stadtverwaltung vor, der bereits im Finanzausschuss vorbesprochen wurde (Quelle siehe Beschlussvorschlag aus Vorlage HA/012/2026):
- Ausgangssatz ab 1. Juli 2027: 1,00€ (inkl. Ust.) je Nutzungsstunde;
- Ab 2028 jährliche Ermittlung der prozentualen Betriebskostenveränderung bis spätestens 30. Juni
- Anpassung des Stundensatzes jeweils zum 1. Juli für das aktuelle Abrechnungsjahr;
- Abrechnung anhand der von der Stadt Zwönitz bestätigten beziehungsweise dokumentierten Vereinsnutzungsstunden
Herr Bienert informierte, dass die tatsächlichen Kosten für eine Nutzungsstunde bei ca. 43 Euro liegen. Zu einer Informationsveranstaltung am 02.07.2026 nahmen nur 7 von 16 eingeladenen Vereinen teil. Die dort anwesenden Vereine lehnten die Regelung nicht ab.
Unsere Position
Wir erfragten vorab einige für uns wichtige Punkte:
- Nutzungsstunden sind die bei der Stadt beantragten Trainingsstunden sowie die Spielzeiten in der Sportstätte am Wochenende
- Die Abrechnung der Kosten erfolgt immer zum 01. Juli des Jahres für das komplette Jahr auf Basis der bis dahin ermittelten Betriebskosten
- Zudem wünschten wir uns eine Aufstellung anhand tatsächlicher Nutzungsstunden, was die Regelung konkret für die Vereine bedeuten würde. Dem kam die Stadtverwaltung nach und präsentierte in der Sitzung eine Übersicht, was die Regelung für die Stunden aus 2025 bedeutet hätte.
Die Stadt steht bei den Zahlungsmöglichkeiten sowohl Stundungen als auch Abschlägen offen gegenüber, was den Vereinen entgegenkommen sollte.
In Anbetracht der nun vorgestellten Rahmenbedingungen, der erfolgten Beteiligung der betroffenen Vereine und auch der Gleichbehandlung der anderen Vereine konnten wir dem Vorschlag zustimmen. Unserer Stadträtin Heike Oelschlägel, als langjährige Trainerin im Jugendbereich tätig, war aber noch die Gesamtsicht auf das Thema wichtig. Aus diesem Grund gab sie eine persönliche Erklärung ab, die ihr hier findet, und stimmte aus diesen Beweggründen gegen die Vorlage.
Was kam heraus?
Der Beschlussvorschlag wurde bei einer Gegenstimme angenommen.
Tagesordnungspunkt 10: Satzung über die Verwendung von Wappen und Flaggen der Stadt Zwönitz (Wappen- und Flaggensatzung)
Um was ging es?
Im Mai stellte die AfD-Fraktion einen Antrag auf Dauerbeflaggung vor allen Gebäuden der Kommune. Es handelt sich um einen Antrag, den die AfD bundesweit z.B. in Stadträten, Gemeinderäten und Kreistagen stellt – Bundespolitik der AfD auf Stadtebene sozusagen. Der Antrag war aber nicht auf der Tagesordnung und wurde zurückgezogen. Das Thema Beflaggung sollte zunächst zwischen den Fraktionsvorsitzenden abgestimmt werden. Es fand aber keine Vorabstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden statt. Stattdessen wurde von der Stadtverwaltung eine Wappen- und Flaggensatzung erstellt, die eine Dauerbeflaggung des Rathauses vorsieht.
Unsere Position
Bundespolitik der AfD hat auf Stadtebene nichts zu suchen! Stadträte sollten sich nicht zum Werkzeug einer gesichert rechtsextremen Partei machen.
Der Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung wird damit begründet, dass sie durch den Stadtrat damit beauftragt worden sein. Dies ist aber nicht der Fall.
Da kein Auftrag ergangen war, stellten wir zu Beginn der Sitzung den Antrag, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen. Der Stadtrat stimmte mit 10 Stimmen von AfD und Freien Wählern, bei 8 Enthaltungen, gegen unseren Antrag. Da die Wappensatzung nun also doch beschlossen werden sollte, stellten wir den Antrag, die Dauerbeflaggung aus der Satzung zu entfernen. Unsere Begründung hierzu findet sich im Antrag. Auch diese Änderung wurde mit 5 zu 12 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.
Was kam heraus?
Letztlich stimmte der Stadtrat bei 5 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen für die Wappen- und Flaggensatzung und damit für eine Dauerbeflaggung vor dem Rathaus.
Der eine oder die andere sollten sich vielleicht einmal mit der Geschichte befassen. Die der „Zentrumspartei“ zeigt sehr eindrücklich, wie aus konservativen Menschen, die glaubten Nationalsozialisten kontrollieren zu können, am Ende Opfer des Nationalsozialismus wurden. Auch auf kommunaler Ebene sollten wir deshalb genau hinschauen, welche politischen Forderungen wir übernehmen und welche Signale wir damit senden. Mit Bequemlichkeit oder vermeintlichem Entgegenkommen besteht immer die Gefahr, rechtsextreme politische Strategien zu normalisieren – hier getarnt als Nationalstolz. Es beginnt im Kleinen.

