Von der Fortschreibung eines Bebauungsplanes, der Bildung einer Ehrenamtskommission, über die Entwicklung neuer digitaler Angebote, bis hin zur Mitgestaltung des bürgerschaftlichen Engagements – die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 04.11.2025 war erneut breit gefächert. Neben Formalien, der Einwohnerfragestunde und verschiedenen organisatorischen Beschlüssen standen unter anderem die Aufnahme einer Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen, die geplante Gründung eines Fördervereins sowie die Weiterentwicklung des ERZmobil-Systems auf der Agenda.
Auf die folgenden drei Themen gehen wir in dieser Nachbetrachtung näher ein:
- die Höhenbegrenzung im Bebauungsplan „Niederer Halsbach“,
- die angestrebte Mitgliedschaft im Förderverein „Lebenswertes Zwönitz e.V.“ sowie
- den Beschluss zur Gründung einer Ehrenamtskommission, welche Kriterien für die Verdienstmedaillen der Stadt Zwönitz und später auch die Vorschläge für die Auszeichnungen erarbeiten soll
Tagesordnungspunkt 3 zur Höhenbegrenzung im Bebauungsplan „Niederer Halsbach“
Um was ging es?
Die AfD-Fraktion wollte, trotz mehrfach geführter nahezu endloser Diskussionen, entgegen Stellungnahmen Sachkundiger und mehrfacher Beschlüsse des Stadtrates (siehe zuletzt die Sitzung im September), eine pauschale Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen in den Bebauungsplan „Niederer Halsbach“ aufnehmen lassen. Bevor darüber formal entschieden werden sollte, wurde der Stadtrat erneut um eine grundsätzliche Meinungsäußerung gebeten: Könnte eine Mehrheit eine solche Begrenzung unterstützen?
Die Verwaltung machte deutlich, dass eine Höhenbegrenzung einen komplett neuen Bebauungsplan erforderlich machen würde. Zudem bestünde das Risiko rechtlicher Schritte durch den Vorhabenträger, die Windenergie Dreilagenstein GmbH. Im Falle einer erfolgreichen Klage könnten sogar mehr Anlagen genehmigt werden als die aktuell vorgesehenen drei – nämlich die ursprünglich geplanten sieben.
Unsere Position
Wir bekennen uns klar zu Windenergieanlagen als wichtigem Bestandteil der Energiewende und der regionalen Wertschöpfung. Planungssicherheit und ein rechtlich belastbarer Rahmen sind dabei unerlässlich.
Eine pauschale Höhenbegrenzung halten wir jedoch weder für zielführend noch für rechtssicher. Sie würde das bestehende Planungsverfahren gefährden, neue juristische Risiken schaffen und könnte am Ende das Gegenteil dessen bewirken, was beabsichtigt ist. Wir setzen uns stattdessen für eine geordnete, rechtssichere und zukunftsorientierte Planung ein – auf Grundlage der bereits festgelegten Anlagenhöhe: Im Antragsverfahren muss das oben genannte Unternehmen nämlich ohnehin den Typ der geplanten Anlagen und damit eine geplante Höhe nennen.
Was kam heraus?
Die Mehrheit des Stadtrates sprach sich gegen die Einführung einer Höhenbegrenzung aus. Damit bleibt die im laufenden Verfahren bereits definierte Anlagenhöhe maßgeblich, und der Bebauungsplan wird ohne erneute Verzögerungen weitergeführt.
Tagesordnungspunkt 4: Mitgliedschaft im noch zu gründenden Förderverein Lebenswertes Zwönitz e.V.
Um was ging es?
Die Stadt Zwönitz plant, nach dem Vorbild des seit vielen Jahren bestehenden Förderverein e.V. Stadtmarketing Heiligenhaus, einen eigenen Verein zu gründen: den „Lebenswertes Zwönitz e.V.“. Ziel ist es, zusätzliche Fördermittel einzuwerben, Projekte zu stärken und langfristige Strukturen aufzubauen, die über die Smart-City-Förderphase hinaus wirken können.
Zum Zeitpunkt der Sitzung existiert der Verein allerdings noch nicht. Weder lag eine geprüfte Satzung vor, noch war klar benannt, wer als Gründungsmitglied auftreten soll. Dennoch sollte der Stadtrat bereits über eine städtische Mitgliedschaft und eine Vertretung der Stadt im Vorstand entscheiden.
In der Diskussion blieb zudem offen, in welchem Umfang der Verein Bürgerbeteiligung ermöglichen soll und welche Rolle er bei der Fortführung von Smart-City-Projekten tatsächlich übernimmt – hierzu gab es unterschiedliche Aussagen.
Unsere Position
Wir begrüßen grundsätzlich die Idee eines Fördervereins, der zusätzliche Mittel für Projekte der Stadtentwicklung sichert und bestehende Smart-City-Ansätze verstetigen kann. Eine Mitgliedschaft der Stadt kann sinnvoll sein, um Mitspracherechte bei Projekten und der Mittelverwendung zu gewährleisten.
Gleichzeitig sehen wir erheblichen Klärungsbedarf: Wer gründet den Verein? Welche Aufgaben soll der Verein tatsächlich übernehmen? Wie soll Bürgerbeteiligung konkret funktionieren? Und wie verhält sich der Verein zu bereits bestehenden lokalen Initiativen und Vereinen, die sich ähnlichen Themen widmen? Zudem hätten wir uns gefreut, wenn in der Beschlussvorlage alle im Heiligenhauser Vorbild tätigen Arbeitskreise benannt worden wären: Der für „Natur und Umwelt“ hat leider gefehlt.
Nach unserer Auffassung war die Vorlage inhaltlich und formal nicht entscheidungsreif. Deshalb beantragten wir, das Thema in den Kulturausschuss zu verweisen, offene Fragen zu klären und anschließend auf einer klaren Grundlage zu entscheiden.
Was kam heraus?
Unser Antrag auf Ausschussüberweisung fand keine Mehrheit. Der Stadtrat stimmte der Vorlage letztlich mehrheitlich zu. Damit unterstützt die Stadt grundsätzlich die Gründung des Fördervereins „Lebenswertes Zwönitz e.V.“ – die noch offenen Fragen sollen nun im Zuge der Vereinsgründung weiter präzisiert werden.
Tagesordnungspunkt 6: Gründung einer Ehrenamtskommission zur Festlegung der Kriterien für die Verdienstmedaille der Stadt Zwönitz und der Ehrenbürgerwürde und zur Vorberatung für eingehende Vorschläge
Um was ging es?
Mit der Einrichtung einer Ehrenamtskommission möchte die Stadt Zwönitz die Vergabe der Verdienstmedaillen und der Ehrenbürgerwürden auf eine verlässliche und nachvollziehbarere Grundlage stellen. Das Gremium soll sowohl Kriterien erarbeiten als auch künftig eingehende Vorschläge vorab prüfen.
Nach verschiedenen Diskussionsrunden in Ausschuss, Fraktionen und einer gemeinsamen Sitzung der Fraktionsvorsitzenden lag dem Stadtrat ein Beschlussvorschlag vor, wonach die Kommission aus zwei Verwaltungsmitarbeitenden und sieben Vertreterinnen bzw. Vertretern der Ortschaftsräte bestehen soll. Falls eine Fraktion darüber nicht vertreten ist, wird sie durch ein Stadtratsmitglied ergänzt. Weitere Regelungen – etwa zu Arbeitsweise, Amtszeit oder genauen Verfahrensabläufen – wurden nicht Bestandteil des Beschlusses.
Unsere Position
Wir unterstützen das Ziel, ehrenamtliches Engagement sichtbarer zu würdigen und dieses Verfahren transparenter zu gestalten. Eine Kommission kann hierfür ein geeignetes Instrument sein.
Gleichzeitig sehen wir Schwächen im final beschlossenen Modell: Die ursprünglich vorgeschlagene stärkere Öffnung in Richtung Bürgerschaft – etwa über Vertreter aus Sport, Kultur, Jugend oder Gewerbe – wurde nicht aufgegriffen. Dabei findet ein Großteil des Ehrenamts gerade dort statt, sodass deren Einbindung die Vielfalt des gesellschaftlichen Lebens besser abgebildet hätte.
Wir bedauern, dass zentrale, fraktionsübergreifend vorbereitete Punkte – wie paritätische Besetzung, klare Amtszeiten, Arbeitsweise oder ein verbindlicher Zeitplan – nicht in den Beschluss selbst aufgenommen wurden. Dadurch fehlt ein Teil der Transparenz, die eine solche Kommission eigentlich schaffen soll.
Um zu verdeutlichen, dass uns diese Aspekte wichtig sind, haben wir uns bei der Abstimmung enthalten. Wir unterstützen das Ziel grundsätzlich, hätten uns jedoch ein klarer geregeltes und öffentlich nachvollziehbares Verfahren gewünscht.
Was kam heraus?
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich die Gründung der Ehrenamtskommission in der vorgeschlagenen Zusammensetzung. Die Kommission wird ihre Arbeit aufnehmen, sobald die Vertreterinnen und Vertreter benannt wurden.

