Die Stadtratssitzung im Mai 2025 war vollgepackt mit zahlreichen Themen. Darunter befand sich das Thema Windkraft, welches bereits in der Einwohnerfragestunde Gegenstand hitziger Diskussionen, teils auch unangebrachter Zwischenrufe, war. Dies ist Teil der heutigen Nachbetrachtung. Zuerst möchten wir jedoch auf die Zusammensetzung unserer Fraktion, die Teil eines Tagesordnungspunktes war, und die Eintrittspreise für die Freibäder und das Hallenbad eingehen.
Tagesordnungspunkt 3: Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit nach § 18 SächsGemO bei Frau SR Michelle Kaulfuß
Um was ging es?
Unsere Stadträtin Michelle Kaulfuß hatte sich nach erfolgreichem Studium um eine Stelle bei der Stadtverwaltung Zwönitz beworben. Es geht um die Weiterentwicklung des ERZMobils für weitere Nutzergruppen. Die Stelle ist auf sechs Monate befristet und endet am 1. Oktober 2025. Arbeitnehmerin einer Stadtverwaltung zu sein, kann ein Hinderungsgrund für das Ehrenamt einer Stadträtin sein. Diesen möglichen Interessenskonflikt hat Michelle daher von sich aus angezeigt. Die Entscheidung über diesen Hinderungsgrund und ein Ausscheiden aus dem Stadtrat lag allein beim Stadtrat.
Unsere Position
Michelle ist die jüngste Stadträtin in Zwönitz und für unsere Fraktion eine wichtige Stütze. Eine Pause vom Mandat gibt es leider nicht. Falls Michelle also im Oktober nicht weiter bei der Stadt beschäftigt wird, verlöre sie damit eine wichtige Funktion, die ihr Wählerinnen und Wähler übertragen haben. Auch besteht bei Beschlüssen immer die Möglichkeit, eine Befangenheit anzuzeigen. Darum haben wir vor der Entscheidung eine Erklärung mit diesen Argumenten verfasst.
Was kam heraus?
Der Stadtrat konnte unseren Begründungen mehrheitlich folgen und lehnte das Ausscheiden von Michelle aus dem Stadtrat ab. Somit mussten weitere Tagesordnungspunkte, wie die Nachbesetzung von Michelles Sitz im Stadtrat und eine notwendige Neuordnung unserer Ausschussbesetzung, nicht mehr behandelt werden.
Tagesordnungspunkt 9: Beschluss über die Anpassung der Eintrittspreise und sonstiger Tarife der städtischen Bäder
Um was ging es?
Kleinvieh macht auch Mist, so das Motto vieler Entscheidungen in diesem Jahr. Es ging erneut um Erhöhungen, die keinen spürbaren Beitrag leisten, aber ein Sparsignal senden sollen. Dieses Mal auf der Tagesordnung: Die öffentlichen Eintrittspreise des Hallenbades (ab August) und der Freibäder in Zwönitz und Brünlos ab Saisonstart.
Die öffentlich einsehbare Auswertung der Stadtverwaltung zeigt, dass ein Besuch im Hallenbad 2024 kostendeckend nur mit zusätzlichen 14,57 € pro Person gewesen wäre. Im Freibad Brünlos lag der Zuschuss bei 7,06 € pro Eintritt. Geplant war eine Erhöhung aller Tarife, jedoch ohne erkennbares Muster. Laut Stadtverwaltung wurde sich an den Eintrittspreisen der Nachbargemeinden orientiert.
Unsere Position
Bäder sind eine freiwillige Leistung und niemals kostendeckend. Sie sind eine wichtige Infrastruktur und Quelle von Lebensqualität. Wenn die Eintrittspreise im Vergleich mit umliegenden Bädern angepasst wurden, sollte auch ein Blick auf deren Öffnungszeiten gelegt werden. Das Zwönitzer Hallenbad ist bspw. nur an 3 von 6 Tagen für die Öffentlichkeit zugänglich. Öffentliches Schwimmen macht nur 24 % der Besucher aus. Sonst sind Bahnen durch Schulen und Vereine gebucht. Diese Tarife wurden teilweise schon zum neuen Jahr erhöht. Die Öffnungszeiten, insbesondere der Schwimmhalle, sind für Berufstätige unzureichend, ohne Angebote für Früh- oder Abendschwimmen. Eine nutzerfreundlichere Gestaltung könnte mehr Besucher generieren und auch auf diesem Weg zu höheren Einnahmen beitragen. Leider war Herr Kehrer, Beigeordneter der Stadt, dafür nicht zugänglich und verwies auf begrenzte personelle Ressourcen.
Was kam heraus?
Die Eintrittspreise wurden mehrheitlich durch den Stadtrat erhöht, wir stimmten dagegen.
Die 12-er Karten behalten weiterhin ihre Gültigkeit ohne Ablaufdatum. Herr Kehrer versprach eine spürbar höhere Wassertemperatur im Zwönitzer Freibad, da das in der letzten Saison bemängelt wurde. Wir werden die Temperatur persönlich prüfen 😊 und bleiben am Thema Öffnungszeiten dran.
Tagesordnungspunkt 11 bzw. 12: Beschluss über die räumliche und sachliche Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Niederer Halsbach“ vom 23.04.2024 (ergänzender Aufstellungsbeschluss im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) in der Stadt Zwönitz bzw. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen – ergänzten – Bebauungsplans „Niederer Halsbach“ der Stadt Zwönitz
Um was ging es?
Im April 2024 beschloss der Stadtrat, im geplanten Gebiet für Windräder um den Kuhstall an der S258 seinen verbliebenen Einfluss auszuüben. Das geht nur über einen neuen Bebauungsplan, der festlegt, wo welche Flächennutzung möglich sein wird, auch für erneuerbare Energien, und wo nicht. Bis zur Fertigstellung wurde eine Veränderungssperre für alle Baumaßnahmen in diesem Gebiet erlassen. In einem Außenbereich (ohne Bebauungsplan) dürfen nämlich erneuerbare Energien in einem verkürzten Genehmigungsverfahren errichtet werden – ohne Mitspracherecht der Kommune.
Nun ging es darum, zwei kleine Flächen in dieses Gebiet aufzunehmen, einmal aufgrund von Hinweisen zu Vogelrastplätzen, einmal aufgrund einer umgeplanten Windenergieanlage, die noch außerhalb des Gebietes liegt.
Damit wäre alles in einem Verfahren geregelt und die Möglichkeit einer sofortigen Beantragung einer Windanlage unterbunden.
Weil das alles sehr kompliziert klingt und auch ist, haben wir eine Übersicht mit unserer Bewertung der Handlungsoptionen und der aktuellen Entwicklung zusammengestellt. Hier finden sich zudem die Anlagen zu den Beschlussvorlagen der Tagesordnungspunkte 11 bzw. 12.
Unsere Position
Die Stadt nutzt hier das ihr verbliebene Steuerungsinstrument, um überhaupt Einfluss auf künftige Windkraftanlagen zu haben. Wir unterstützen den Ausbau erneuerbarer Energien und hätten die Errichtung lieber in Form einer Bürgerenergiegenossenschaft gesehen, sodass erwirtschaftete Gewinne den Menschen vor Ort direkt zu Gute kommen. Aber die aktuellen Entwicklungen zwingen zu Entscheidungen, die durch Bebauungsplan und Veränderungssperre mit dem größtmöglichen Mitspracherecht der Kommune ermöglichen.
Grundlage dafür dafür die aktuellen Rahmenbedingungen und keine Spekulationen zu Änderungen bei Ausbauzielen, neuen Energietechnologien oder geänderten Landschaftsschutzgebieten.
Weitere Informationen finden sich in den ausführlichen Antworten der SAENA auf häufig gestellte Fragen zum Thema Windkraft.
Was kam heraus?
Wir stimmten so ab, dass alle zukünftigen Windräder im Bebauungsplan enthalten sein sollten.
Durch Teilung des Beschlusses auf Antrag der AfD und Unterstützung durch die Freien Wähler wurde jedoch das Vogelschutzgebiet östlich in das Gebiet für den Bebauungsplan aufgenommen, das westliche mit dem geplanten Einzelstandort für eines von vier geplanten Windrädern nicht. Dieses Windrad verbleibt im Außenbereich und hat damit einen Bauvorrang. Ob der Windinvestor diesen auch nutzen wird, weiß derzeit niemand.