Die zweite Stadtratssitzung im Jahr 2025 bestand am 18. März diesmal „nur“ aus sieben Tagesordnungspunkten. Zwei davon, die einen Batteriegroßspeicher und Sportvereine betreffen, sind aus unserer Sicht besonders wichtig sind. Daher möchten wir diese etwas näher beleuchten.
Tagesordnungspunkt 3: Bauvoranfrage: Errichtung Batteriespeicheranlage am Umspannwerk
Um was ging es?
Ein Privatinvestor möchte in direkter Nähe zum Umspannwerk eine Batteriespeicheranlage mit 120 Containern und einer Speicherkapazität von 600 MWh errichten.
Mit Hilfe der Batteriespeicheranlage kann Strom aus dem Netz entnommen und gespeichert werden, wenn gerade viel Strom produziert wird. Dies kann z.B. dann eintreten, wenn Solaranlagen und/oder Windkraftanlagen aufgrund günstiger Witterung sehr viel Strom produzieren. In der Nacht oder bei schlechter Witterung kann dieser Strom dann wieder ins Stromnetz eingespeist werden.
Der Investor hat nun eine Bauvoranfrage gestellt. Er sieht das Bauvorhaben aufgrund § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB als privilegiert an, soll also bevorzugt und mit kürzerem Planungszeitraum umgesetzt werden.
Die Stadtverwaltung sah in ihrem Beschlussantrag diese Sonderrolle des Projektes nicht, und bat den Stadtrat darum, das Vorhaben nicht als ein solches privilegiertes Vorhaben einzustufen. Stattdessen könne der Investor mit der Stadt über einen „vorhabenbezogenen“ Bebauungsplan verhandeln. Das dauert länger, die Stadt erhofft sich dabei aber mehr Mitspracherecht.
Es handelt sich um ein komplexes Thema im Baurecht.
Der genaue Gesetzeswortlaut ist:
„Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es […] der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient […]“
Ganz vereinfacht gesagt, kommt die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass die Anlage auch an anderen Stellen gebaut werden könnte (keine Ortsgebundenheit) und nicht zwingend für die Netzstabilität sei (keine dienende Funktion) und andere öffentliche Belange der Errichtung entgegenstehen. Ortsgebundenheit und dienende Funktion sind aber Voraussetzung für die vom Investor beantragte Privilegierung. Der Investor hat eine „Planungsrechtliche Stellungnahme“ einer Anwaltskanzlei vorgelegt und argumentiert, dass die Voraussetzungen für die Privilegierung sehr wohl vorliegen.
Unsere Position
Wir haben uns in der Kürze der Zeit und auf Grundlage der verfügbaren Dokumente – die Stellungnahme der Anwaltskanzlei war leider kein Teil der Stadtratsunterlagen – eingehend mit dem Thema befasst und eine Stellungnahme dazu verfasst. Diese haben wir im Stadtrat verlesen.
Ihr findet unsere Stellungnahme hier.
Da wir das Thema gern erst im Ausschuss ausführlich vorbesprochen hätten, uns die Argumentation der Stadtverwaltung nicht gänzlich überzeugte und es unserer Meinung nach auch die Möglichkeit einer anderen Auslegung gegeben hätte, stimmten wir gegen die Ablehnung.
Die Finanzsituation unserer Stadt wird entsprechend der vorliegenden Prognosen ab spätestens 2027 sehr schwierig sein. Projekte wie der Batteriespeicher können eine sehr gute Einnahmequelle sein, um die Situation zu bessern. Ende 2024 wurde im „Jahressteuergesetz 2024“ geregelt, dass 90 Prozent der anfallenden Gewerbesteuern von Batteriespeichern vor Ort anfallen. Dabei geht es um große Summen. Geld, das wichtig sein kann, um auch zukünftig wichtige Investitionen in der Stadt tätigen zu können. Man sollte daher immer sehr gut überlegen, ob man einen Investor in diesem Bereich mit offenen Armen oder der kalten Schulter empfängt.
Was kam heraus?
Der Antrag wurde bei 4 Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen.
Tagesordnungspunkt 6: Anträge zur Verschiebung der Vereinsbeteiligung an den Betriebskosten der kommunalen Sportstätten
Um was ging es?
Im Haushalt für die Jahre 2025/2026 ist vorgesehen, dass Zwönitzer Vereine pro Jahr mit insgesamt 10.000 Euro an den Betriebskosten der Sporthallen zu beteiligen sind. Hierzu gab es in der letzten Sitzung des Jahres 2024 einen Antrag der Fraktionen CDU/AfD/Freie Wähler. Da dieser Antrag einerseits nicht gedeckt und andererseits unrechtmäßig in die Unabhängigkeit anderer Fraktionen eingriff, wurde im Dezember über diesen Antrag nicht abgestimmt. Hier haben wir darüber bereits ausführlich berichtet. Auch hatten wir eine Erklärung im Stadtrat im Januar verlesen, die eine Richtigstellung eines Artikels im Zwönitzer Anzeiger beinhaltete.
Wir hatten angekündigt, ebenfalls einen eigenen Antrag in den Stadtrat einzubringen. Aus diesem Grund erarbeiteten wir einen Vorschlag für einen Antrag. Diesen besprachen wir mit den Fraktionen von Die LINKE/SPD und CDU vorab in mehreren Terminen. Unseren Antrag reichten wir fristgemäß ein.
Am Freitag vor der Stadtratssitzung gab es dann einen Termin mit den Fraktionsvorsitzenden und der Stadtverwaltung, in dem versucht wurde, aus den Anträgen von CDU/AfD/Freie Wähler und unserem einen gemeinsamen Antrag zu erstellen. Dies scheiterte.
Da wir die Rückmeldung von der Stadtverwaltung erhalten hatten, dass einer unserer Deckungsvorschläge nicht korrekt sei, änderten wir unseren Antrag kurzfristig und reichten diesen dann noch vor der Sitzung ein. Hier ist unser Antrag zu finden.
Unser Antrag unterscheidet sich von dem ursprünglichen Antrag von CDU/AfD/Freie Wähler an mehreren Stellen:
- Es war uns wichtig, dass die Fraktionen auch in Zukunft selbst freiwillig auf Gelder zugunsten der Vereine verzichten können
- Unser Deckungsansatz ist ein anderer: Wir wollten einerseits nicht auf Gelder aus der Vereinsförderung zurückgreifen und so andere Vereine einschränken. Andererseits benötigen wir aufgrund der Freiwilligkeit des Verzichts auf Fraktionsgelder eine Deckung, die sowohl in 2025 als auch 2026 unterschiedlich sein kann. Die Summe der verzichteten Fraktionsgelder kann 2026 ja eine andere sein als 2025.
- Im Gegensatz zu CDU/AfD/Freie Wähler haben wir konkrete Zeitpunkte vorgegeben, zu denen die erarbeiteten Vorschläge in den Finanzausschuss und den Stadtrat einzubringen sind. Das haben wir aus dem Grund gemacht, um genügend Zeit zu haben, die Vorschläge zu prüfen und ggf. ändern zu können. Zudem sollen die betroffenen Vereine möglichst früh über die Kosten, die auf sie zukommen, informiert sein.
- Zudem forderten wir in unserem Antrag eine aktive Beteiligung der betroffenen Vereine.
Am Tag der Sitzung wurde neben unserem geänderten Antrag auch ein geänderter Antrag von CDU/AfD/Freie Wähler eingereicht.
Dieser Antrag enthielt wesentliche Punkte aus unserem Antrag – teilweise wortgleich. Die wichtigsten inhaltlichen Unterschiede zu unserem Antrag waren:
- Zur Finanzierung sollen 800 Euro Restbetrag aus der Zuschussgewährung für Vereine, Gruppen und Initiativen der Stadt (allgemein als Vereinsbudget bezeichnet) herangezogen werden.
- Zudem wollen die drei Fraktionen nun nicht mehr wie bisher nur die Vereine, die die städtischen Turnhallen benutzen und von der Beteiligung an den Betriebskosten direkt betroffen sind, an der Erarbeitung beteiligen, sondern alle „Vereine, die städtische Gebäude oder Flächen nutzen“.
Der Antrag der drei Fraktionen wurde vom Fraktionsvorsitzenden der AfD nur kurz umrissen. Wie sich die Beteiligung der genannten Vereine vollziehen soll und welche Auswirkungen man sich davon erhofft, wurde nicht ausgeführt. Da der Bürgermeister den Antrag von CDU/AfD/Freie Wähler aufgrund der größeren Zahl genannter Vereine als den spezielleren ansah, wurde zuerst über deren Antrag abgestimmt.
Unsere Position
Wir enthielten uns bei dem Antrag von CDU/AfD/Freie Wähler, da deren Antrag Gelder aus dem Vereinsbudget beinhaltete. Dies lehnen wir ab, um die anderen Vereine, die für ihre Betriebskosten vollständig selbst aufkommen, nicht zu benachteiligen.
Da der Antrag von CDU/AfD/Freie Wähler jedoch mehrheitlich angenommen wurde, wurde über unseren Antrag nicht mehr abgestimmt.
Unabhängig davon freut es uns, dass die betroffenen Vereine nun Planungssicherheit bekommen und sich hoffentlich in einem angemessenen Zeitraum auf die Betriebskostenbeteiligung ab 2027 vorbereiten können. Genau das war das Ziel unseres Antrags.
Wir sind gespannt darauf, wie die drei Fraktionen von CDU/AfD/Freie Wähler die von ihnen eingeforderte Beteiligung aller Vereine, die städtische Gebäude oder Flächen nutzen, prüfen und ihre Vorstellungen zu deren Beteiligung in den Erarbeitungsprozess einbringen werden.
Was kam heraus?
Der Antrag von CDU/AfD/Freie Wähler wurde bei vier Enthaltungen angenommen.