Hier finden Sie eine kurze Nachbetrachtung zu den wichtigsten Themen der Stadtratssitzung aus dem August, diesmal u.a. zu den Elternbeiträgen 2026 für Kita- und Hortplätze und zur Verleihung von Ehrenmedaillen.
Tagesordnungspunkt 4: Beschluss über den Nutzungsvertrag zur Freien Evangelischen Grundschule Hormersdorf
Um was ging es?
Die Freie Evangelische Grundschule in Hormersdorf ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule in Trägerschaft eines Vereins. Dieser nutzt für den Unterricht einen Teil der ehem. öff. Schule auf Basis eines Nutzungsvertrages und zahlt keine Miete, aber die Betriebskosten. Der dazugehörige Vertrag wurde 2018 durch den Bürgermeister geschlossen.
Die überörtliche Rechnungsprüfung beanstandete 2022 mehrere Punkte:
- Es fehlte eine Berechnung des zu erhebenden Nutzungsentgeltes und
- Die Entscheidung des Stadtrates über die Konditionen des Vertrages.
Diese Berechnung erfolgte nun und ergab eine errechnete adäquate Kaltmiete von 1,59 €/qm oder 13.384,80 € jährlich für den Verein. Darüber zu entscheiden, welche Kaltmiete dem Verein in Rechnung gestellt wird, oblag dem Stadtrat.
Unsere Position
Festzuhalten ist, dass der Bürgermeister 2018 einen Vertrag geschlossen hat, über den der zuständige Stadtrat hätte entscheiden müssen. Fakt ist auch, dass die Prüfung 2022 den Vertragsschluss von 2018 beanstandet hat und es drei Jahre gedauert hat, bis der nun vorliegende Beschluss in den Stadtrat eingebracht wurde.
Wir haben die Stadtverwaltung daher vor der Sitzung erst einmal um weitere Unterlagen gebeten – z.B. den Nutzungsvertrag von 2018 und das vollständige Schreiben der Rechnungsprüfung – damit wir eine gute Entscheidungsgrundlage haben. Weiterhin nahmen wir Kontakt zum Träger auf, um den Sachverhalt einschätzen zu können.
Aktuell besuchen 89 Kinder in vier Klassen die Schule in Hormersdorf, davon nur sehr wenige aus anderen Zwönitzer Ortsteilen.
Eine Mietzahlung ist im staatl. Zuschuss für die Schule nicht vorgesehen und müsste auch aus eigenen Mitteln, u.a. dem Schulgeld, erwirtschaftet werden.
Die Prüfbehörde verwies in ihrem Prüfbericht ausdrücklich auf die Sächsische Gemeindeordnung, wonach Vermögensgegenstände der Kommune, also auch Gebäude, in der Regel nur zu ihrem vollem Wert vermietet werden dürfen. Ausnahme davon: es besteht ein besonderes öffentliches Interesse.
Für uns ging es bei der Entscheidung also nicht einfach nur darum, einen Mietpreis anzusetzen, sondern ggf. auch ausdrücklich das besondere öffentliche Interesse festzustellen.
Da wir davon ausgingen, dass bei zurückgehenden Schülerzahlen eine Freie Schule nicht im besonderen öffentlichen Interesse liegen könnte, und somit aufgrund der Sächsischen Gemeindeordnung eine Miete verlangt werden müsste, haben wir uns auf eine möglichst milde Umsetzung vorbereitet und eine stufenweise Anhebung des Betrags in der Zukunft vorgeschlagen. Dies hätte dem Verein ermöglicht, sich mittelfristig auf die Mietkosten vorzubereiten
In der Diskussion ging es dann in den Wortmeldungen der anderen Stadträte ausschließlich um die Festsetzung des Mietpreises auf 0 Euro. Eine inhaltliche Auseinandersetzung über die Feststellung des besonderen öffentlichen Interesses fand nicht statt.
Der Bürgermeister war der Meinung, dass der Vertrag von 2018, auch wenn die Mietfreiheit bei Vertragsschluss nicht durch den Stadtrat legitimiert wurde, weiterhin bis 2028 gültig ist. Der Bürgermeister vertrat weiterhin die Ansicht, dass der Mietpreis ohnehin erst ab 2029 wieder geändert werden könnte, da ja ein gültiger Vertrag bis 2028 vorläge. Daher beantragten wir die Vertagung der Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt, zu dem ggf. eine bessere Entscheidung über das öffentliche Interesse getroffen werden könnte. Dies wurde vom Stadtrat abgelehnt.
Was kam heraus?
Der Stadtrat stimmte mehrheitlich dafür, den Mietpreis ab dem Jahr 2029 bei 0 Euro zu lassen. Da dies im Antrag ohne die besondere Feststellung des besonderen öffentlichen Interesses erfolgte, konnten wir dem aus formellen Gründen nicht zustimmen.
Unsere Entscheidung hat nichts mit einer Geringschätzung der Arbeit des Trägervereins der Grundschule in Hormersdorf zu tun. Wir danken den dort engagierten Menschen für ihre ehrenamtliche Arbeit und wünschen dem Verein auch weiterhin viel Erfolg!
Tagesordnungspunkt 6: Beschluss über die Festsetzung der Elternbeiträge 2026
Um was ging es?
Es ging exakt um die gleiche Problematik, wie in der Stadtratssitzung vom 03.09.2024. Wiederum wurden von der Stadtverwaltung in Person von Herrn Bienert sehr detailliert und transparent die gestiegenen Kosten für den Betrieb der Kinderkrippen und Kindergärten dargelegt. Diese müssen nach § 15 SächsKitaG anteilig auf die Eltern umgelegt werden.
Folgende monatliche Steigerungen wurden zum 01.01.2026 beantragt:
- Krippenbetreuung (9 Stunden) um 33,99 Euro auf 298,72 Euro
- Kindergartenbetreuung (9 Stunden) um 17,49 Euro auf 153,75 Euro
- Hortbetreuung (6 Stunden) um 10,35 Euro auf 90,94 Euro
Der Antrag samt der Berechnung findet sich hier.
Unsere Position
Hier finden Sie unsere Nachberichterstattung von 2024 zu diesem Thema – leider hat sich inhaltlich an der Problematik und unserer Position nichts geändert.
Wir finden es weiterhin falsch, für die Kinderbetreuung hohe Beträge zu erheben. Die Bundes- und Landespolitik sollte hier umdenken, auch im Sinne der Kommunen, die durch die Kosten stark belastet werden. Da es aber im Stadtrat um Kommunalpolitik geht, machten wir konkrete Vorschläge, wie die Belastung der Eltern gemindert werden könnte:
- direkte Finanzierung von Kita-Plätzen durch Unternehmen
- gestaffelte Beiträge
- lokales Sponsoring
- Einnahmen aus Windkraft
Diese Vorschläge wurden vom Bürgermeister ignoriert.
Was kam heraus?
Der Stadtrat stimmte nach längerer Diskussion mit 10 Stimmen dafür. Wir stimmten dagegen. Es gab weiterhin 8 Enthaltungen. Zwar wurde der Antrag damit angenommen – das Ergebnis zeigt aber die Zerrissenheit des Stadtrates bei diesem Thema.
Tagesordnungspunkt 8: Anpassung der Voraussetzungen zur Verleihung der Medaillen für besondere ehrenamtliche Verdienste für die Stadt Zwönitz und ihre Ortsteile
Um was ging es?
Immer zum 3. Oktober werden Bürgerinnen und Bürger aus Zwönitz für besondere Leistungen mit Ehrenmedaillen ausgezeichnet. Die Grundlage dieser Auszeichnungen ist ein Beschluss vom 14.09.1999, der nie vollständig umgesetzt wurde. Zudem führt die aktuelle Umsetzung nach Sicht der Stadtverwaltung zu einer „Entwertung“ der Ehrenbürgerwürde. Sie wollte die Auswahlkriterien für die Ehrenmedaillen und die Ehrenbürgerwürde kurzfristig anpassen.
Unsere Position
Auch wir finden, dass die Kriterien zur Vergabe der Ehrenmedaillen angepasst werden sollten. Wir sind aber der Meinung, dass dies nicht einfach durch einen weiteren Beschluss des Stadtrates erfolgen sollte, sondern stattdessen der Beschluss von 1999 komplett überarbeitet und neugefasst werden sollte. Dies braucht nach unserer Meinung aber mehr Zeit und sollte nicht leichtfertig erfolgen.
Was kam heraus?
Sowohl der Bürgermeister als auch die anderen Stadträte waren ebenfalls der Meinung, dass mehr Zeit und eine ausführlichere Diskussion notwendig wären. Auf Vorschlag des Bürgermeisters wurde einstimmig beschlossen, im Jahr 2025 noch einmal auf Grundlage der bisherigen Kriterien Ehrungen zu vergeben und eine Neuregelung für 2026 unter vorheriger Einbeziehung des Kulturausschusses zu finden.