Die Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 3. September ist hier einsehbar. Es war die erste Sitzung im neuen Buntspeicher.
Die beiden wichtigsten Punkte, auf die wir kurz eingehen, waren die folgenden:
- Tagesordnungspunkt 11: Bericht über den Erfüllungsstand des Haushaltes der Stadt Zwönitz zum 30.06.2024 für das Haushaltsjahr
- Tagesordnungspunkt 12: Beschluss über die Festsetzung der Elternbeiträge 2025 auf Grundlage der Betriebskosten 2023
Hier erfahrt ihr mehr über diese Themen:
Tagesordnungspunkt 11: Bericht über den Erfüllungsstand des Haushaltes der Stadt Zwönitz zum 30.06.2024 für das Haushaltsjahr
Um was ging es?
Immer zum Halbjahr müssen die Kämmereien Auskunft zur Umsetzung des Haushaltes im laufenden Jahr geben.
Die Stadtverwaltung schätzt ein, dass die laufenden Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2024 weitgehend im Plan liegen.
Der Bürgermeister schwor die Stadträte jedoch auf notwendige Sparmaßnahmen mit Blick auf die anstehende Haushaltsberatung ein, weil mit massiven Einnahmeverlusten gerechnet wird.
Ursachen sind:
- sinkende Gewerbesteuereinnahmen
- geringere Schlüsseleinnahmen vom Freistaat
- höhere Personalausgaben in der Verwaltung
- eine vermutlich höhere Kreisumlage.
Unsere Position
Die sinkenden Einnahmen deuten auf schmerzhafte Sparmaßnahmen hin. Wir werden den Prozess konstruktiv begleiten. Wir werden dennoch versuchen darauf hinzuwirken, dass die Einschnitte sozial gerecht sein werden.
Was kam heraus?
Ein Beschluss war nicht notwendig.
Tagesordnungspunkt 12: Beschluss über die Festsetzung der Elternbeiträge 2025 auf Grundlage der Betriebskosten 2023
Um was ging es?
In allen Kommunen werden aktuell die Elternbeiträge des kommenden Jahres auf Basis der Kosten aus dem vergangenen Jahr festgesetzt.
Die Basis der Diskussion war eine umfangreiche Kostenanalyse seitens der Verwaltung.
In allen Betreuungsbereichen (Krippe, Kita und Hort) sind die Personal- und Sachkosten gestiegen. Insbesondere im Krippenbereich stiegen die Personalkosten deutlich, weil dies der betreuungsintensivste Bereich ist.
Die Kosten werden wie folgt finanziert:
- jährlicher Anteil des Landes in Form eines Zuschusses pro Kind
- Elternbeiträge im Rahmen der 2022 vom Stadtrat festgesetzten Anteile an den Betriebskosten, sowie
- einem dritten Anteil der Gemeinde, der alle bis hierhin nicht gedeckten Betriebs- und Personalkosten umfasst.
Unsere Position
Die anteilige Beteiligung der Eltern an den Betriebskosten bleibt gleich. Die Prozentwerte der Beteiligung wurde Ende 2022 in einem umfangreicheren Prozess festgesetzt. Steigen die Betriebskosten, steigen auch die berechneten Anteile der Eltern daran.
Diese liegen damit aber immer noch unter denen vom Land festgelegten Spannen. Den darüber hinausgehenden Anstieg der Personalkosten schultert die Stadt allein.
Eine sinnvolle einkommensabhängige Staffelung untersagt das sächs. Kitagesetz, sodass der Handlungsspielraum hier aktuell gering ist. Wir sind der Meinung, dass gerade die frühkindliche Bildung den Grundstein für die Zukunft unserer Kinder legt. Dem Land Sachsen sollte das deutlich mehr wert sein, als die bisherige finanzielle Unterstützung.
Was kam heraus?
Nach einer sehr langen Diskussion wurde die absolute Erhöhung der Elternbeiträge bei gleichbleibenden Anteilen vom Stadtrat nur knapp angenommen.