Aus der letzten Sitzung vor den Sommerferien berichten wir in diesem Nachbericht. Hauptaugenmerk legen wir diesmal auf eine abgelehnte Bebauung eines Feldes in Kühnhaide und einen zusätzlichen roten Strich auf einem Verkehrszeichen, das Grundschülerinnen und -schüler besser schützen soll.
Tagesordnungspunkt 6: Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 5 Einfamilienhäusern in Kühnhaide Dittersdorfer Straße
Um was ging es?
Ein mögliches neues Wohngebiet war bereits Thema im Stadtrat im Dezember 2025 (https://buergerinfo.zwoenitz.de/to0050.php?__ktonr=21058). Damals ging es um mind. 18 neue Wohnbaugrundstücke im aktuellen Außenbereich, weshalb ein Bebauungsplan erstellt werden sollte. Der Beschluss wurde damals abgesetzt, weil es seitens der Kühnhaider Einwohner starke Bedenken wegen der Erfahrung mit Starkregenereignissen gab. Zunächst sollten die Bauherren ein hydrologisches Gutachten dazu erarbeiten.
Dieses wurde in Auszügen im Ortschaftsrat Kühnhaide im März vorgestellt und seitens der Einwohner weiterhin abgelehnt, mit vielen Argumenten hinsichtlich Ortsstruktur, Baukosten und demografischem Wandel.
Nun wurde in der Juni-Sitzung von den Eigentümern ein überarbeiteter Antrag auf Vorbescheid für nur 5 Baugrundstücke für Einfamilienhäuser gestellt, der diesen Bedenken Rechnung tragen sollte. Die Genehmigung sollte unter Anwendung des neuen „Bauturbos“ (§ 246e BauGB) erfolgen, der eine schnellere Genehmigung und weniger Mitsprache durch den Stadtrat zur Folge hätte.
Unsere Position
In der gleichen Sitzung wurde der letzte Teil des Stadtentwicklungskonzeptes öffentlich vorgestellt, in dem erstmals Wohnungsangebote und -bedarfe analysiert wurden. Demnach gibt es aktuell 66 verfügbare Bauplätze für Ein- bzw. Zweifamilienhäuser in ganz Zwönitz, darunter 4 in Kühnhaide. Hinzu kommen 5 aktuelle und 5 potenzielle Grundstücke für Lückenbebauung (https://buergerinfo.zwoenitz.de/vo0050.php?__kvonr=71519
Erste Stellungnahmen von Fachbehörden wie dem Landkreis oder der Landesdirektion Sachsen vom Frühjahr 2025 wurden erstmals mit veröffentlicht (https://buergerinfo.zwoenitz.de/vo0050.php?__kvonr=7146) und verweisen darauf, das neue Bauflächen nur ausgewiesen werden, wenn alle anderen belegt sind.
Es gibt aber noch freie Flächen in Zwöntz, aktuell in Niederzwönitz und bald auch noch in Brünlos. Der Bauturbo war von der Bundesregierung geschaffen worden, um schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Auch wenn das Verfahren überall anwendbar ist, gibt es in Zwönitz laut Zensus 2022 zu den Grundstücken weitere hunderte leerstehende Wohnungen, sodass wir das Wohngebiet in jeder Form weiterhin ablehnen.
Bei zurückgehenden Einwohnerzahlen neue Fläche zu versiegeln, ist nicht vertretbar. Die Stellungnahmen weisen das Gebiet zudem als Kaltluftschneise aus, die bei wärmeren Sommern essentiell ist.
Eine Voraussetzung zur Anwendung des „Bauturbos“ ist auch, dass nachbarliche Interessen ausreichend gewürdigt wurden.
Wir waren dazu seit Ende letzten Jahres mit Bewohnerinnen und Bewohnern aus der direkten Nachbarschaft in Kontakt, um uns ein Stimmungsbild abzuholen. Diese informierten vorab und in der Sitzung die Stadträtinnen und -räte über ihre Gründe, das Wohngebiet abzulehnen.
Fehlende Unterlagen, fehlende Öffentlichkeit, fehlende Notwendigkeit: Auch wir formulierten zur Sitzung noch einmal unsere Position, vorgetragen von unserer Fraktionsvorsitzende Heike Oelschlägel.
Was kam heraus?
Nach sehr langer Diskussion gab es 8 Ja-Stimmen und 9-Nein-Stimmen zum neuen Baugebiet. Somit wurde der Antrag abgelehnt. Wir stimmten gegen den Antrag.
Das geplante Wohngebiet wird außerdem aus dem Text des letzten Teils des Stadtentwicklungskonzeptes gestrichen. Dort war es noch mit 18 Wohneinheiten vertreten, der letzte Stand waren aber 5, nach Beschluss nun 0 Grundstücke. Wir hatten dazu die Änderung der Tagesordnung beantragt, um das Baugebiet vor das Stadtentwicklungskonzept zu ziehen. Wir hatten dies nachvollziehbar begründet, sodass der Stadtrat der Änderung einstimmig folgen konnte.
Tagesordnungspunkt 10: Antrag zur Einrichtung eines absoluten Haltverbotes im Bereich der Grundschule „Johann Wolfgang von Goethe“ der Fraktion „Mut für Zwönitz“
Um was ging es?
Aktuell besteht in der Goethestraße auf Höhe der Grundschule ein eingeschränktes Halteverbot: nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
Täglich ab sieben Uhr bilden sich dadurch Schlangen von Elternautos, die
- halten und Ihre Kinder direkt an der Straße aussteigen lassen oder
- das Auto direkt an der Straße parken und die Kinder selbst zum Haupteingang bringen.
Für Kinder, die die Straße aus dem Neubaugebiet oder vom großen Parkplatz aus überqueren wollen, ist die Situation mit an- und abfahrenden Autos hochgefährlich und unübersichtlich.
Für Autos von der Franz-Schubert-Straße besteht eine hohe Unfall- und Staugefahr beim Einbiegen auf die Goethestraße. An haltenden Autos muss dann in zweiter Reihe vorbeigefahren werden. Dies behindert den Gegenverkehr sowie Ein- und Ausfahrten zum Parkplatz und verschärft die Situation für Fußgänger allen Alters nochmals.
Das geschieht alles, obwohl es nebenan auf dem großen Parkplatz sowie an der Goethestraße stets ausreichend Parkplätze gibt.
Die Situation ist seit Jahren bekannt. Die Schulleitung hat die Eltern mehrfach darum gebeten, den Parkplatz zu nutzen. Auch in der Schulkonferenz, in der die Stadt Mitglied ist, wurde das Thema angesprochen. Im Technischen Ausschuss wurde das Thema auf unsere Anregung hin diskutiert.
Da sich die Situation nicht änderte, beschlossen wir nach Rücksprache mit der Schulleitung einen Antrag zur Prüfung eines absoluten Halteverbotes zu stellen. Das Ordnungsamt prüfte die Situation vor Ort. Es stellte fest, dass es sich um eine tatsächliche Gefahrenlage und nicht nur „um Befürchtungen“ handelt. Das Ordnungsamt befürwortete die Einrichtung des uneingeschränkten Halteverbotes.
Unsere Position
Wir unterstützen unseren eigenen Antrag.
Was kam heraus?
Unser Antrag wurde, bei nur zwei Gegenstimmen, mit großer Mehrheit angenommen.

